1. Skip to Menu
  2. Skip to Content
  3. Skip to Footer

Dieser Artikel von Helmut Pöschl wurde in der "Pinwand" im März 2007 veröffentlicht.

Stoffsammlerinnen Vorsicht!

Sammeln Sie – als ambitionierte Quilterin – Stoffe aller Art?
Eine Methode dafür ist es, mit anderen Quilterinnen Stoffstücke zu tauschen....
Da bietet sich auf den ersten Blick ein System an, bei dem Sie für das Versenden von 14 Stoffstücken 72 Stücke zurückbekommen!
Warum das nicht funktioniert, ja sogar strafbar ist, lesen Sie hier.

Vor einigen Wochen flatterte meiner Frau ein Brieflein ins Haus.
„Purple Charm Quilt“ nennt sich dieser Kettenbiref, und verspricht die oben genannten 72 Stück 6,5 x6,5 Inch Quiltstoff, wenn Sie 14 solche Stoffstücke versenden...
Halt, das Schema kennt man:
Es ist nichts anderes als ein Kettenbrief – ein harmloses Spiel zwar, verglichen mit anderen Elaboraten der Art, die entweder – in der einen Art - Hölle und Verdammnis in Aussicht stellen, wenn sie nicht tun, was der Brief verlangt oder – in der zweiten Form – ein Vermögen ohne Arbeit versprechen.Rein mathematisch ist leicht zu beweisen, dass das ganze nur für die allerersten Teilnehmer funktioniert:
Sie schicken den Brief – wie verlangt – weiter an 6 Ihnen bekannte Quilterinnen.
Die schicken wieder je 6 Briefe weiter, macht 36 Teilnehmer, die jeder 6 Briefe zur Post bringen.
Die 216 Empfängerinnen spielen mit – und schicken 1.296 Briefe.
In der nächsten Stufe sind es schon 7.776, dann 46.656, weiter mit 279.936 und schließlich – nach nur 7 Spielrunden – 1.679.616 Teilnehmer....
Damit ist die Zahl der weltweit zum Mitmachen bereiten Quiltfreundinnen schon weit überschritten.

Ungeachtet dieses Rechenbeispieles: Kettenbriefe und ähnliche Systeme sind in Österreich gesetzlich verboten.
Hier der Wortlaut des § 6c UWG, der für Schneeballsysteme und Kettenbriefe relevant ist:

"Wer es im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch andere unternimmt, Nichtkaufleute zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder von dem Veranlasser selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".

Damit ist eigentlich – in eher unverständlichem Gesetzesdeutsch - alles gesagt.
Das Verlangen, an die erste Adresse zwei Stoffstücke zu schicken, erfüllt den Tatbestand eindeutig.

Zum Abschluss die positive Nachricht:
Stoff-Swappen ist legal und funktioniert.
Hier tauschen einige Mitspieler ohne viel Tamtam Stoffe nach bestimmten Spielregeln.
Im Internet z. B. unter http://www.irres-licht.de/quilten/swaps/Swapindex.htm oder http://www.geocities.com/setomi_2002/quilt_swapper1.html
Interessant auch das „Round Robin“-System, in der Gruppe einen Quilt zu machen, aber das geht über das hier angeschnittene Thema hinaus.

Helmut Pöschl

An-/Abmelden

Wir akzeptieren auch

paypal-logo100
mastercard visa maestro
Im Haus und auf Ausstellungen
bankomat